Gründungszuschuss und fachkundige Stellungnahme
Viele gründen aus der Arbeitslosigkeit. Nicht selten eine gut Alternative zum ersten Arbeitsmarkt. Ob und wie du Unterstützung von der Arbeitsagentur bekommst, erfährst du beim Gründerhaus!
Beantragung Gründungszuschuss Agentur für Arbeit
Der Gründungszuschuss ist wie der Name es bereits erkennen lässt, tatsächlich „geschenktes“ Geld. Geld, dass man in den ersten Monaten der Selbständigkeit (im Vollerwerb) zur Abdeckung der Lebenshaltungskosten (Miete, Versicherungen, Kleidung etc.) verwenden kann. Allerdings kommen nicht alle Gründungswillige in den Genuss dieses Zuschusses. Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:
- Es muss ein Zuwendungsbescheid auf Arbeitslosengeld 1 (ALG1) bzw. ein Anspruch darauf vorhanden sein.
- Es muss ein Restanspruch auf ALG 1 von mind. 150 Tagen vorliegen.
- Die Agentur für Arbeit entscheidet in eigenem Ermessen über die Bewilligung. Sind gute Möglichkeiten der Stellenvermittlung (offene Stellen) vorhanden, lehnen die Agenturen i.d.R. ab – da sie einen so genannten Vermittlungsvorrang nachkommen müssen.
- Ist die Bereitschaft zur Förderung seitens des Arbeitsamtes vorhanden, sind dann noch ein paar weitere Aspekte notwendig:
a) die persönliche Eignung für die Selbstständigkeit
b) eine fachkundige Stellungnahme (bspw. vom Gründerhaus)
c) Planungsunterlagen (Businessplan inkl. Finanzplanung, Lebenslauf etc.)
Wie du deine Chancen auf Gründungszuschuss erhöhst oder generell einen Antrag stellst, erfährst du beim Gründerhaus.
Fachkundige Stellungnahme zum Geschäftskonzept
Mit diesem Begriff kann folgendes gemeint sein:
- „einfach“ nur eine zweite oder neutrale Meinung zur Geschäftsidee bzw. zum Vorhaben zu bekommen oder
- die förmliche fachkundige Stellungnahme, die die Agentur für Arbeit für den Antrag auf Gründungszuschuss benötigt (siehe oben)
In beiden Fällen kann dir das Gründerhaus ein wichtiger „Sparringspartner“ bzw. „Helfer“ sein.